Ziele

§ 3 Vereinszweck
1) Der Verein „Deutsches Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen (DIZR) e.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).
2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Rechnungslegung und des Steuerrechts.
3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
  • die Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Tagungen, Kongressen zur Rechnungslegung und zum Steuerrecht;
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zur Rechnungslegung und zum Steuerrecht.
  • Hilfestellung für Mitglieder in Fragen zur Rechnungslegung und zum Steuerrecht;
  • die Abnahme von Prüfungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung und des Steuerrechts und die Ausstellung von Zertifikaten;
  • die Zertifizierung von Ausbildungsgängen im Rechnungswesen und Steuerrecht.
4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5) Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Notwendige Auslagen können erstattet werden.