Bedingungen für eine Mitgliedschaft im DIZR e.V.

§ 4 Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Über die Aufnahme entscheidet nach Vorliegen eines schriftlichen Antrags der Vorstand. Gegen die ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats Beschwerde zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden.
§ 9 Organe und Gremien des Vereins
2) In die Organe und Gremien können nur natürliche Personen gewählt werden, die Rechnungsleger sind. Rechnungsleger sind alle Personen, die auf dem Gebiet der Rechnungslegung erstellend, prüfend, beratend, lehrend, überwachend oder analysierend tätig sind. Dies gilt auch für Personen, die im Bereich der Hochschulen oder staatlichen Stellen tätig sind. Dazu gehören insbesondere Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater.

Mitgliedsbeiträge:

natürliche Personen: 50 € pro Jahr
juristische Personen und sonstige Organisationen: 200 € pro Jahr

Die Beiträge sind in den ersten drei Monaten des jeweiligen Geschäftsjahres zu entrichten.